
Hannover – Freiheitsstrafe für Betreiber eines Corona-Testzentrums wegen mehrfachen Betruges verhängt. Gericht spricht Urteil.
Freiheitsstrafe für Betreiber eines Corona-Testzentrums wegen mehrfachen Betruges verhängt
Das Amtsgericht Hannover hat am 14. Januar einen 27-Jährigen wegen Betruges in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 968.333,03 EUR angeordnet.
Vorwurf des Betruges
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Zeitraum von März 2022 bis Oktober 2022 in acht Fällen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) für Teststationen in Ledeburg und Groß-Buchholz sowie drei mobilen Teststationen in Hannover, Seelze und Laatzen eine überhöhte Anzahl an angeblichen PoC-Antigen-Tests abgerechnet zu haben. Dabei wurden Auszahlungen durch die KVN in Gesamthöhe von 968.333,03 EUR erwirkt, wobei der Angeklagte mindestens 877.058,33 EUR zu viel abgerechnet haben soll. Das Gericht hat diese Vorwürfe als erwiesen angesehen, nachdem der Angeklagte sie in der Hauptverhandlung eingeräumt hat.
Urteil und Strafe
Das Gericht vernahm zudem zwei Zeugen, die den Ablauf des Ermittlungsverfahrens schilderten. Für jede der acht Taten wurden Freiheitsstrafen von neun Monaten, einem Jahr, einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren verhängt. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt somit zwei Jahre und sieben Monate. Der Angeklagte muss zudem den Betrag von 968.333,03 EUR zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beantragte.
Rechtslage und Ausblick
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb einer Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden.
HCN/rw – Freiheitsstrafe für Betreiber eines Corona-Testzentrums













