
Hannover – Fernwärme Ärger mit Avacon: Sammelklage gegen Avacon Natur, Preisformeln umstritten, Rückerstattung bis über 1.000 Euro.
Worum es geht
In den vergangenen Jahren hat die Avacon Natur GmbH ihre Preise für Fernwärme deutlich erhöht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Formeln, mit denen der Anbieter solche Preise berechnet hat, nicht gesetzeskonform. Deshalb geht der Verband mit einer Sammelklage dagegen vor. Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ist die Klage erfolgreich, können sie mehrere hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro zurückerhalten.
Wer in Niedersachsen betroffen ist
In Niedersachsen betrifft das Avacon-Kunden aus Hannover und Lüneburg, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben. Danach erhobene Preiserhöhungen sind aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht zulässig.
Wurde der Vertrag ab dem 1. Januar 2021 geschlossen, gilt der jeweilige Vertragsbeginn als Stichtag. Der an dem Tag vereinbarte Preis ist maßgeblich. Später vorgenommene Preissteigerungen seien ebenfalls unwirksam. Teilt das Gericht diese Auffassung, haben Betroffene die Chance auf erhebliche Rückerstattungen.
Warum die Preisgestaltung so umstritten ist
„Viele Fernwärmekunden stehen vor dem Problem, dass Preiserhöhungen kaum nachvollziehbar sind“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Anders als im Strom- oder Gasmarkt fehlt in den Versorgungsgebieten echter Wettbewerb, und die Preisgestaltung ist schwer überprüfbar.“
Was das für Betroffene bedeutet
Um von der Sammelklage zu profitieren, müssen sich Betroffene ins Klageregister eintragen. „Wir raten Fernwärmekunden von Avacon, die eine Preiserhöhung erhalten haben, sich mit der Klage auseinanderzusetzen“, so Zietlow-Zahl. „Eine Anmeldung im Verbandsklageregister ist im Erfolgsfall bares Geld wert.“ Alle Informationen zur Sammelklage sowie ein Klage-Check zur Überprüfung, ob eine Teilnahme möglich ist, sind laut Verbraucherzentrale Niedersachsen unter sammelklagen.de/verfahren/avacon zu finden.














