Hannover – Die Stadtverwaltung Hannover lässt die Gegebenheiten auf dem Gelände der ehemaligen Paul-Dohrmann-Schule am Burgweg von der Unteren Bodenschutzbehörde der Region bewerten.
Damit reagiert die Stadt auf Medienberichte, denen zufolge für obdachlose Zuwander*innen, die eine Zeit lang in der Schule untergebracht worden waren, eine Gesundheitsgefährdung durch schadstoffbelasteten Boden bestanden haben könnte. Die Stadt stellt dazu fest, dass es eine solche Gesundheitsgefährdung nicht gegeben hat. Das belegt ein Gutachten.
„Wir nehmen die Sache ernst und wollen Transparenz schaffen“, erklärt Oberbürgermeister Belit Onay. Die Stadt wolle verdeutlichen, dass sie keinesfalls fahrlässig gehandelt habe, wie gemutmaßt worden war.
Maßgabe für die Stadt ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Sie regelt, welcher Schadstoff-Gehalt für welche Nutzungen eine Gefahr darstellt. Kinderspielflächen werden am strengsten bewertet. Weitere Kategorien sind Wohnen, Park- und Freizeitflächen sowie Gewerbegebiete.
Das Gelände der ehemaligen Schule war als Wohnfläche einzustufen – dazu gehören auch Hausgärten. Im Jahr 2014 stellte die Stadt bei einer Untersuchung fest, dass auf dem Gelände Trümmerschutt aus dem Zweiten Weltkrieg abgelagert worden war. Deshalb war zu bewerten, ob durch die im Schutt enthaltenen Schadstoffe – PAK sowie Blei – die Gesundheit der in der Unterkunft wohnenden Obdachlosen und Zuwanderer*innen gefährdet sein könnte. Ergebnis: Die Grenzwerte der BBodSchV für Wohnen waren nicht überschritten.
Nach der Verschärfung der PAK-Prüfwerte im Jahr 2016 waren die Grenzwerte auf wenigen Teilflächen überschritten. Da die Schadstoffe jedoch unter einer dichten Rasendecke liegen, konnten Kinder mit ihnen nicht in Kontakt kommen. Die Landeshauptstadt Hannover konnte zudem sicherstellen, dass die Versiegelungen mit Asphalt und Pflaster sowie die dichte Rasendecke bestehen blieben. Das Spielen auf dem gesamten Grundstück war jederzeit unbedenklich.
Über die Bundesbodenschutz-Verordnung hinaus hat sich die Landeshauptstadt Hannover im Jahre 2007 freiwillig per Ratsbeschluss eigene, noch strengere Grenzwerte gesetzt. Diese sogenannten „Bodenwerte für die Bauleitplanung“ wendet die Stadt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Grundstücksverkäufen an.
Der Grund: In diesen Fällen gibt die Stadt die Kontrolle über die Bodengegebenheiten aus der Hand. Das heißt, sie kann zum Beispiel nicht beeinflussen, wie Käufer die Freiflächen gestalten, Pflanzungen vornehmen, Leitungen verlegen oder anderweitig in den Boden eingreifen. Die LHH vereinbart deshalb in Kaufverträgen oft Maßnahmen für die Sanierung und Sicherung. Die strengeren „Bodenwerte für die Bauleitplanung“ sind für das Areal der ehemaligen Schule am Burgweg 5 erst jetzt mit dem geplanten Verkauf zu berücksichtigen.
HCN/pk