Diskriminierungsverbot beim Einlass in Diskotheken überprüft

Hannover – Am vergangenen Wochenende hat die Landeshauptstadt Hannover bei sieben Diskotheken in der Innenstadt die Einlasskontrollen hinsichtlich des bestehenden Diskriminierungsverbotes getestet.

Überprüft wurde das seit 2016 bestehende Diskriminierungsverbot beim Einlass in eine Diskothek. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Tests wurden vor und auch nach Mitternacht von Einzelpersonen und Testgruppen mit verschiedenen Zusammensetzungen durchgeführt und haben zu einem erfreulichen Ergebnis geführt.

Bei keinem der sieben Betriebe gab es Zwischenfälle bei der Einlasskontrolle oder gar Abweisungen. Die jeweiligen Türsteher wurden direkt im Anschluss informiert, dass ein Test durchgeführt wurde.

Die Landeshauptstadt Hannover wird auch zukünftig solche Tests durchführen, um die Einlasskontrollen der Diskotheken zu überprüfen und das Diskriminierungsverbot zu überwachen.

HCN/kg