Bund der Steuerzahler zu flächendeckenden Gehaltsboni in der Landeshauptstadt Hannover

Hannover – „Wer Leistungszulagen zusätzlich zum Grundgehalt an nahezu alle städtischen Tarifbeschäftigte zahlt, betreibt allgemeine Gleichmacherei und untergräbt damit auf Dauer das Leistungsprinzip, also die eigentliche Begründung für eine leistungs- und erfolgsorientierte Bezahlung.“

Mit diesen Worten kommentiert Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Presseberichte vom heutigen Tag zu flächendeckenden Gehaltsprämien in der Stadt Hannover.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 18 Abs. 4 Satz 6 TVöD) bestimme zwar, dass Leistungsentgelte grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein müssten.

Dieser Bestimmung könne aber nicht entnommen werden, dass Leistungszulagen oder -prämien allen Beschäftigten gewährt werden müssten.

„Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung haben Rathausspitze und Personalrat in der Landeshauptstadt Hannover in der Vergangenheit betriebliche Vereinbarungen, zu denen der TVöD berechtigt, getroffen, die einen äußerst merkwürdigen Leistungsbegriff offenbaren“, erklärt Zentgraf.

Leistungsprämien nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen, sei zwar bequemer, denn es vermeide die Festlegung, wann eine besondere Leistung vorliegt. Eine solche Praxis aber pervertiere den Leistungsgedanken.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Forderung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, die städtische Betriebsvereinbarung zu Leistungsprämien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Sollte diese Rechtsprüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass eine illegale Betriebsvereinbarung getroffen wurde, müssten gegen die Verantwortlichen disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.

HCN/kk