Böllerverbot in Hannovers City an Silvester bleibt bestehen

Böllerverbot in Hannover sorgt für Sicherheit an Silvester: Die Stadt setzt auf Maßnahmen für eine friedliche Silvesternacht in der Innenstadt
Für ein sicheres Silvester: „Böllerverbot“ in Hannovers City. Foto: Symbolfoto

Hannover – Böllerverbot in Hannover sorgt für Sicherheit an Silvester: Die Stadt setzt auf Maßnahmen für eine friedliche Silvesternacht in der Innenstadt.

Böllerverbot sorgt für Sicherheit an Silvester

Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern wird in der Innenstadt auch zum anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 verboten sein, um eine möglichst friedliche und ungefährliche Silvesternacht zu gewährleisten und die Freude am Feuerwerk zu genießen. Die gemeinsame Kontrolle des „Böllerverbots“ durch die Polizeidirektion und den städtischen Ordnungsdienst hat sich im letzten Jahr positiv ausgewirkt und wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Neufassung der Waffenverbotsverordnung

Sollte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18. Dezember der Neufassung der sogenannten Waffenverbotsverordnung zustimmen, erhalten Polizei und städtischer Ordnungsdienst eine weitere rechtliche Handhabe. Das Waffenverbot zwischen Raschplatz und Steintor gilt dann rund um die Uhr. In dieser ist auch das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ kommt es insbesondere in großen, unübersichtlichen Menschenmengen immer wieder zu gefährlichen Situationen, bei denen auch Personen verletzt werden.

Erfolge der vergangenen Jahre

Die Maßnahmen im vergangenen Jahr haben gute Erfolge erzielt, sodass kritische Zustände in der Innenstadt weitgehend ausgeblieben sind. Das Ziel, die bestehenden Regeln besser durchzusetzen und damit allen Feiernden eine stressfreie Nacht zu ermöglichen, bleibt bestehen. Zahlreiche Maßnahmen zur Vorbereitung wurden bereits ergriffen.

Appell an die Bürger

Die Polizei nimmt ihren Sicherheitsauftrag ernst und unterstützt die Stadt bei der Umsetzung einer Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Feuerwerksverbotszone. Sicherheit gelingt jedoch nur im Miteinander. Es wird an die Bürger appelliert, verantwortungsvoll zu handeln und geltende Regelungen zu beachten.

Verbotszone und Regelungen

Das „Böllerverbot“ umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände. Es gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis einschließlich der Münzstraße und einen Teil der Goseriede sowie den Einmündungsbereich der Kurt-Schumacher-Straße.

  • Opernplatz
  • Kröpcke
  • Georgstraße
  • Steintor
  • Münzstraße
  • Goseriede
  • Kurt-Schumacher-Straße
  • Karmarschstraße
  • Bahnhofstraße
  • Ernst-August-Platz
  • Raschplatz

Feuerwerksverbot seit 2018

Die Stadt und die Polizei waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass ein Feuerwerksverbot für die City erforderlich sei. Immer wieder kam es zuvor zu gefährlichen Situationen, bei denen Personen verletzt wurden.

Generelle Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist gesetzlich nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 erlaubt. Verstöße gegen das Böllerverbot können mit Geldbußen geahndet werden, die je nach Einzelfall variieren können. Das bundesweit gültige Sprengstoffgesetz erlaubt sogar Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Ausweitung der Verbotszone nicht möglich

Eine geforderte Ausweitung der Verbotszone ist aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich.

HCN/rw – Böllerverbot an Silvester