Anmeldeverfahren für die Schulanfänger*innen im Schuljahr 2021/22 geändert: Anmeldung erfolgt schriftlich

Schriftliche Anmeldung /HCN

Hannover – Die Corona-Krise führt zu Änderungen im Anmeldeverfahren für die Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden: In diesem Jahr müssen die Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2021/22 schriftlich bei der jeweils zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten wurden von der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin darüber informiert, welche Grundschule für die Einschulung der Schulanfänger*innen zuständig ist.

Die Schulen werden individuelle Regelungen zum Verfahren treffen; Erziehungsberechtigte sollten sich daher unbedingt auf der Webseite der jeweiligen Schule informieren.

Erziehungsberechtigte von Schulanfänger*innen, für die eine vorzeitige Schulaufnahme zum Schuljahr 2020/21 geplant ist, werden gebeten, sich selbstständig mit der jeweils zuständigen Grundschule in Verbindung zu setzen.

Sofern eine Anmeldung an einer frei wählbaren Grundschule in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gewünscht wird, ist die schriftliche Anmeldung an dieser Schule möglich. Die jeweils zuständige Grundschule ist darüber zwingend durch die Erziehungsberechtigten schriftlich in Kenntnis zu setzen. In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung ausschließlich an der jeweils zuständigen Grundschule.

Erziehungsberechtigte, die bis jetzt noch nicht schriftlich über die jeweils zuständige Grundschule informiert worden sind, werden gebeten, sich mit dem Team Einschulung der Landeshauptstadt Hannover unter der Telefonnummer (0511) 168-43994 in Verbindung zu setzen oder die jeweils zuständige Grundschule zu kontaktieren, falls ihnen diese bekannt ist.

HCN/la