Hannover – Fête de la Musique in Hannover kann wie geplant am 21. Juni 2026 stattfinden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag dazu ab.
Gericht lehnt Eilantrag ab
Die Fête de la Musique in Hannover kann wie geplant stattfinden. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 einen Eilantrag gegen die Veranstaltung abgelehnt. Geplant ist das Musikereignis für Sonntag, den 21. Juni 2026.
Beschwerde wegen Lärm und Licht
Die Antragstellerin hatte sich gegen eine Bühne in der Nähe ihrer Wohnung gewandt. Nach ihrer Darstellung seien die von dort ausgehenden Geräusche und Lichteffekte unzumutbar und gesundheitsgefährdend. Sie wollte erreichen, dass die Veranstaltung in diesem Bereich verlegt wird oder dort ganz unterbleibt.
Gericht sieht hohes öffentliches Interesse
Das Gericht bewertete die Fête de la Musique als kulturelles Großereignis mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Deshalb bestehe ein hohes öffentliches Interesse an der Durchführung. Zwar könnten die in technischen Regelwerken genannten Richtwerte für Immissionen teilweise überschritten werden. Nach Auffassung der Kammer hat die Landeshauptstadt Hannover aber nachvollziehbar dargestellt, dass mit geeigneten Schutzmaßnahmen gesundheitliche Gefahren für Anwohner ausgeschlossen werden können.
Veranstaltung bleibt zeitlich begrenzt
In seiner Entscheidung hob das Gericht auch hervor, dass die Veranstaltung einen Ausnahmecharakter hat. Zudem sei sie auf die Zeit von 14 bis 22 Uhr begrenzt. Die Nachtruhe werde eingehalten. Unter diesen Voraussetzungen seien die zu erwartenden Geräusche für die Antragstellerin zumutbar.
Beschwerde ist möglich
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Das Aktenzeichen lautet 9 B 3874/26.















