Hannover – Stille Tage rund um Ostern treffen Clubs: 67 Stunden gilt ein Tanzverbot – wer tanzen darf, was erlaubt bleibt und welche Regeln am Karfreitag gelten.
Worum es jetzt geht
In Hannover gilt rund um die „stillen Tage“ vor Ostern ein klares Verbot: Öffentliche Tanzveranstaltungen sind nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) in dieser Zeit unzulässig.
67 Stunden ohne Tanz – die genauen Zeiten
Das Tanzverbot dauert 67 Stunden: von Gründonnerstag (2. April) ab 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Sonnabends (4. April), 24 Uhr.
Was als „öffentlich“ zählt – und wen es betrifft
Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Das betrifft Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen sowie entsprechende Veranstaltungen in der Gastronomie.
- Betroffen: Diskotheken, Clubs, ähnliche Einrichtungen, Tanz-Veranstaltungen in der Gastronomie
- Nicht betroffen: Übliche Hintergrundmusik in Gaststätten, private Feiern im nicht-öffentlichen Rahmen
Zusatzregeln am Karfreitag
Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen nur dann erlaubt, wenn sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen – und ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.
Warum es die Einschränkungen gibt
Der Grund für diese Einschränkungen: Nach dem NFeiertagsG sind diese Tage vor Ostern geschützte Feiertage mit besonderer religiöser Bedeutung für viele Bürger.















