Hannover – Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende: Wichtige Informationen zur Beitragspflicht und Zahlungsmodalitäten.
Erste eigene Wohnung und Rundfunkbeitrag
Junge Menschen sehen sich oft zum ersten Mal mit dem Thema Rundfunkbeitrag konfrontiert, wenn sie in die erste eigene Wohnung ziehen. Fragen wie „Meldet sich der Beitragsservice von allein?“ oder „Wie viel muss eine Wohngemeinschaft zahlen?“ sind häufige Unsicherheiten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet hierzu umfassende Informationen an.
Zahlungsmodalitäten und Beitragspflicht
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat, der alle drei Monate abgebucht oder überwiesen wird. Die Zahlung erfolgt pro Wohnung und nicht pro Person. Missverständnisse können jedoch zu bösen Überraschungen führen. Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, weist darauf hin, dass viele fälschlicherweise annehmen, der Beitragsservice melde sich nach einem Umzug automatisch. Dies sei jedoch nicht immer der Fall, und Beitragspflichtige könnten auch Jahre später zur Kasse gebeten werden.
Wohngemeinschaften und Wohnheime
In Wohngemeinschaften genügt die Anmeldung eines Mitbewohners. Alle anderen können sich auf die bestehende Beitragsnummer berufen. Wenn alle Bewohner von der Beitragspflicht befreit sind, etwa durch BAföG oder andere Sozialleistungen, muss keine Zahlung erfolgen. In Studierendenwohnheimen hingegen gelten einzelne Zimmer oft als eigene Wohnung, sodass jede Person den vollen Beitrag zahlen muss, sofern keine Befreiung vorliegt.
Informationen zur Beitragspflicht
Wer unsicher ist, ob eine Zahlungspflicht besteht, sollte sich frühzeitig informieren, um unnötige Forderungen oder Nachzahlungen zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet hierzu kostenlose Beratungen an, sowohl online als auch telefonisch.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen für Studierende und Auszubildende zum Rundfunkbeitrag sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.













