Hannover plant flexible Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagenfahrten

Die Stadt Hannover plant flexible Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagenfahrten zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen
Hannover plant flexible Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagenfahrten. Foto: Symbolbild

Hannover – Die Stadt Hannover plant flexible Festpreise für Taxis und Mindestpreise für Mietwagenfahrten zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen.

Flexible Festpreise im Taxigewerbe

Die Landeshauptstadt Hannover plant im Sommer die Einführung flexibler Festpreise im Taxigewerbe. Dies ermöglicht es Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen, innerhalb eines bestimmten Tarifkorridors vorab telefonisch oder per App einen fixen Fahrpreis zu vereinbaren. Die Verwaltung hat diesen Vorschlag nun den Ratsgremien unterbreitet, die sich voraussichtlich ab Mai damit befassen werden. Zudem wird die Einführung von Mindestpreisen für Beförderungsaufträge mit Mietwagen außerhalb des Taxigewerbes angestrebt. Die neuen Beförderungsbedingungen könnten nach aktuellem Stand im August dieses Jahres in Kraft treten.

Transparenz und faire Arbeitsbedingungen

Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr der LHH, betont, dass der geplante Tarifkorridor Preistransparenz und -sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer von Taxis bedeutet. Die flexiblen Festpreisvereinbarungen stellen ein Entgegenkommen der hannoverschen Taxiunternehmen dar und unterstützen sie im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Die Einführung eines Mindestentgeltes soll zudem faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Branche fördern. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Mietwagenfahrten nicht günstiger sein sollten als die Tarife des öffentlichen Personennahverkehrs, um den Individualverkehr im Sinne des Klimaschutzes zu reduzieren.

Mindestentgelte für Mietwagenfahrten

Für die Festlegung künftiger Mindestentgelte für Mietwagenfahrten plant die Stadtverwaltung, eine gutachterliche Beratung einzuholen. Die Höhe der Mindestpreise soll sich zwischen den Tarifen der ÜSTRA im öffentlichen Personennahverkehr und den Preisen für Taxifahrten bewegen. Die Stadtverwaltung wird die Mindestentgelte im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen.

Tarifkorridor für Taxifahrten

Die städtische „Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen“ (VO TaxiTarif) soll angepasst werden. Der Preis für eine Taxifahrt setzt sich derzeit aus einem Grundpreis von 4,50 Euro, einem Kilometerpreis von 2,80 Euro sowie einer Wartezeit von 10 Cent je angefangene 10,29 Sekunden zusammen. Diese Konditionen bleiben vorerst unverändert. Der geplante Tarifkorridor sieht eine Abweichung von jeweils höchstens zehn Prozent nach oben und unten vor. Ein digitaler Routing-Service wird zur Berechnung eines Referenzpreises eingesetzt, der dem Fahrgast innerhalb des Tarifkorridors angeboten wird.

Reform des Personenbeförderungsgesetzes

Mit der Reform des niedersächsischen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. August 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen, sowohl Festpreise für bestimmte Strecken festzulegen als auch Regelungen über Mindest- und Höchstpreise zu treffen. Diese Flexibilisierung der Tarife soll eine zeitgemäße Preisgestaltung im Sinne der Fahrgäste und des Gewerbes ermöglichen. Die Vorschrift reagiert auf das Aufkommen app-basierter Vermittlungsdienste, die Mietwagen zu einem vorher festgelegten Preis anbieten. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Akteuren zu schaffen.

Änderung der Beförderungsentgelte beantragt

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat im Januar 2025 eine Änderung der geltenden Beförderungsentgelte beantragt. Die nun vorgesehene Anpassung der VO TaxiTarif entspricht diesem Antrag. In mehreren deutschen Großstädten wie Berlin und München sind Festpreise oder Tarifkorridore bereits Bestandteil des Taxitarifs oder in Vorbereitung.

HCN/rw – Flexible Festpreise für Taxis