Sicherer Jahreswechsel: Die Landeshaupt setzt bei Böllerverbot in der City auf städtischen Ordnungsdienst

Sicherer Jahreswechsel: Die Landeshaupt setzt bei Böllerverbot in der City auf städtischen Ordnungsdienst
Silvester Böllerverbotszone. Quelle: Polizei

Hannover – Sicherer Jahreswechsel: Die Landeshaupt setzt bei Böllerverbot in der City auf städtischen Ordnungsdienst

Die Landeshauptstadt bereitet sich auf einen sicheren Jahreswechsel 2024/2025 vor. In der Innenstadt gilt erneut ein Böllerverbot, das durch den städtischen Ordnungsdienst unterstützt wird. „Wir alle wünschen uns eine fröhliche und gleichzeitig sichere Silvesternacht. Das Böllerverbot in der Innenstadt leistet einen Beitrag dazu und hat sich in den vergangenen Jahren bewährt“, erklärt Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat der Landeshauptstadt.

Dieses Jahr wird die Stadtverwaltung die Polizeidirektion Hannover erstmals mit eigenen Kräften unterstützen, um die Regelung konsequent durchzusetzen. „Um die Regelung noch besser durchzusetzen und damit allen Feiernden eine stressfreie Nacht zu ermöglichen, ist es uns wichtig, die Polizei in diesem Jahr mit eigenen Kräften zu unterstützen“, so von der Ohe weiter. Die Gastronomiebetriebe in der Innenstadt werden gezielt über die Böllerregeln informiert, um sicherzustellen, dass alle Gäste über die Vorschriften Bescheid wissen.

„Wie jedes Jahr wird auch dieses Jahr die Silvesternacht durch Einsatzkräfte begleitet. Es ist wichtig, die Feuerwerksverbotszonen unbedingt zu beachten, damit wir alle friedlich feiern können“, mahnt Thorsten Massinger, Vizepräsident der Polizeidirektion Hannover. Er betont die Notwendigkeit, gegen Verstöße vorzugehen: „Das Ausmaß der Gewalt, welches wir in den letzten Jahren beobachtet haben, ist erschreckend. Die Polizei wird diese nicht tolerieren und entschlossen gegen sie vorgehen.“ Massinger appelliert an alle Bürger, Rücksicht zu nehmen: „Wir wünschen allen einen schönen und sicheren Jahreswechsel.“

Das Böllerverbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 und gilt von 20 Uhr am 31. Dezember bis 3 Uhr am 1. Januar. Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über den Kröpcke und die Georgstraße bis zum Steintor. Neu in diesem Jahr ist eine geringfügige Erweiterung der Verbotszone im Bereich Steintor, die nun auch die Münzstraße und Teile der Goseriede umfasst.

Die Stadt wird vor Silvester über die Regelungen informieren, unter anderem über Social Media und Aushänge. Am Silvestertag selbst werden Müllcontainer zur Entsorgung von Pyrotechnik aufgestellt, und die Ordnungskräfte werden bereits am Nachmittag in der City präsent sein, um Passanten über die geltenden Regelungen zu informieren.

Das Böllerverbot in der Innenstadt hat seinen Ursprung im Jahr 2018, als die Stadt und die Polizei beschlossen, aufgrund der Erfahrungen aus den vorherigen Silvesternächten ein Verbot zu erlassen. „Immer wieder kam es zu gefährlichen Situationen, bei denen auch Personen verletzt wurden“, erläutert von der Ohe.

Böllerverbot in der City – Generell ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit Geldbußen rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 50.000 Euro betragen können. Besonders strenge Regelungen gelten in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und anderen schützenswerten Einrichtungen.

HCN/rw