Hannover – Stadt muss Grundsteuerhebesätze erhöhen: Individuelle Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter noch unklar
Die Landeshauptstadt Hannover steht vor einer grundlegenden Anpassung ihrer Grundsteuerhebesätze. Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von derzeit 530 auf 600 Prozent und den Hebesatz der Grundsteuer B von 700 auf 900 Prozent zu erhöhen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die neuen, vom Finanzamt festgelegten Steuermessbeträge zu berücksichtigen. Ziel ist es, die finanziellen Gesamteinnahmen der Stadt aufkommensneutral zu halten, was jedoch zu unterschiedlichen Auswirkungen für Grundstückseigentümer*innen führen wird.
Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärte. Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung wird sich am 13. November mit dem Vorschlag der Verwaltung befassen, die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für Dezember vorgesehen. Die neue Hebesatzsatzung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Dr. Axel von der Ohe, Erster Stadtrat und Dezernent für Finanzen, Ordnung und Feuerwehr, betont: „Mit dem Vorschlag für die künftigen Hebesätze lösen wir das Versprechen ein, nach der Reform nicht mehr Grundsteuer zu vereinnahmen als heute. Aufgrund der neuen Berechnungsweise sind die individuellen Auswirkungen jedoch sehr unterschiedlich.“ Die Grundsteuererträge der Stadt sollen insgesamt gleich bleiben, jedoch wird es innerhalb dieser Summe zu Verschiebungen kommen, die sowohl Belastungen als auch Entlastungen für zahlreiche Steuerpflichtige bedeuten können.
Die Ermittlung der Grundsteuer B erfolgt in Niedersachsen weiterhin nach einem dreistufigen Berechnungsverfahren. Neu ist der sogenannte Äquivalenzbetrag, der vom Finanzamt festgestellt wird und als Grundlage für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags dient. Dieser wird anschließend mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, um die Grundsteuer festzusetzen. In der dritten Stufe wird der Grundsteuermessbetrag schließlich mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln.
Während viele Bundesländer auf ein wertabhängiges Modell setzen, hat Niedersachsen die Möglichkeit einer Abweichung genutzt und ein System implementiert, das auf einem „Äquivalenzgedanken“ basiert. Dies bedeutet, dass die kommunalen Leistungen, die den Einwohner*innen durch das Eigentum an den Grundstücken zur Verfügung stehen, nicht individuell abgerechnet werden. Stattdessen finanzieren die Kommunen dieses Angebot über Realsteuern, zu denen auch die Grundsteuer gehört.
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgt die Bewertung bundeseinheitlich. Hier wird ein typisierendes Ertragswertverfahren angewendet, das den durchschnittlichen Ertrag je Flächeneinheit berücksichtigt. Für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet sind, gilt eine Steuermesszahl von 0,55 Promille.
Hintergrund der Reform ist die veraltete Berechnungsmethode, die auf jahrzehntealten Einheitswerten basierte. Diese führte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen, da die Werte nicht regelmäßig aktualisiert wurden und auf dem Stand von 1964 verblieben. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass gleichartige Grundstücke ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt wurden, was gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt.
Die Grundsteuerreform ist ein bedeutender Schritt, um eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung von Grundstücken zu gewährleisten. Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter noch unklar – Die Stadt Hannover zeigt sich optimistisch, dass die neuen Regelungen sowohl den finanziellen Bedürfnissen der Kommune als auch den Anforderungen an eine faire Besteuerung gerecht werden. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der städtischen Website verfügbar.