Hannover – Trunkenheitsfahrt im Bahnhof: Beamte der Bundespolizei haben am frühen Sonntagmorgen zwei E-Scooter-Fahrer (deutsch, 20 & 21 Jahre) im Hauptbahnhof Hannover gestoppt, als diese verbotswidrig mit den motorisierten Gefährten durch den Bahnhof fuhren. Gemäß der Hausordnung der Deutschen Bahn ist das Führen eines Fahrzeugs nicht gestattet und nur das Schieben erlaubt.
Trunkenheitsfahrt im Bahnhof
Die Beamten befanden sich zum Zeitpunkt des ersten Antreffens in einer anderen Einsatzmaßnahme und wiesen die Personen zunächst verbal und per Handzeichen zum Absteigen und Schieben auf. Kurzzeitig kamen die beiden jungen Männer den Aufforderungen nach, nur um dann wenige Meter weiter vor den Beamten aufzusteigen und weiterzufahren. Dabei bemerkten die Beamten latente Gleichgewichtsstörungen bei beiden Fahrzeugführern.
Nach dieser Zuwiderhandlung und aufgrund der erkannten Ausfallerscheinungen nahmen die Beamten fußläufig die Verfolgung in Richtung Raschplatz auf. Aufgrund einer Baustelle an der Berliner Allee konnten die beiden Fahrzeugführer ihre eigentliche Route jedoch nicht mit den Fahrzeugen befahren und mussten umkehren. Dieser Umstand führte sie direkt in die Arme der Bundespolizisten. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten weitere Ausfallerscheinungen fest und unterzogen beide Fahrzeugführer einem freiwilligen Atemalkoholtest. Die Ergebnisse mit deutlich über 1,1 Promille erhärteten den Anfangsverdacht zweier Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr.
Zuständigkeitshalber wurde die Landespolizei Niedersachsen über den Vorfall informiert und die beiden Personen übergeben. Nach Durchführung einer Blutentnahme durften beide die Dienststelle der Landespolizei wieder verlassen. Gegen sie wird nun jeweils wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
HCN/aw