Mitnahmeverbot für E-Tretroller bei ÜSTRA und regiobus ab 1. April

Mitnahmeverbot für E-Tretroller bei ÜSTRA und regiobus ab 1. April
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Region Hannover – Mitnahmeverbot für E-Tretroller bei ÜSTRA und regiobus ab 1. April

Ab dem 1. April treten neue Regelungen in den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des GVH (Großraum-Verkehr Hannover) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft das Mitnahmeverbot von Elektrotretrollern in den Fahrzeugen von ÜSTRA und regiobus sowie dem On-DemandBus sprinti. Diese Maßnahme dient der Sicherheit der Fahrgäste und folgt der Empfehlung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen).

Grund für das Mitnahmeverbot sind Sicherheitsbedenken aufgrund unzureichender Standards der verbauten Lithium-Ionen-Akkus in den E-Tretrollern. Diese könnten zu Bränden, Explosionen und gesundheitsschädlichem Rauch führen, wie bereits in anderen europäischen Ländern beobachtet wurde. Unabhängige Gutachter haben dies bestätigt.

Mitnahmeverbot für E-Tretroller – Es ist wichtig zu betonen, dass das Mitnahmeverbot nicht für Pedelecs, E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile gilt, da ihre Akkus höhere Sicherheitsstandards erfüllen. Weitere Informationen zu den Anpassungen und den aktuellen Beförderungsbedingungen sind auf der Website des GVH verfügbar.

Darüber hinaus gibt es neue Öffnungszeiten für das Fundbüro von ÜSTRA und regiobus in der Nordmannpassage 6. Ab dem 30. März ist das Fundbüro montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, samstags bleibt es geschlossen. Die Telefonzeiten sind montags bis freitags von 13:00 bis 18:00 Uhr.

E-Tretroller

Ein E-Tretroller ist ein Roller, der einem Tretroller ähnlicht ist, aber nicht durch Treten, sondern durch einen Elektromotor angetrieben wird. Sich durch reines Treten fortbewegen kann man jedoch auch. In Deutschland gelten E-Tretroller als Elektrokleinstfahrzeuge (EKF). Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein.

HCN/rw