Haltestelle Kurze-Kamp-Straße erhält Hochbahnsteig

Hannover – Die Stadtbahnhaltestelle Kurze-Kamp-Straße soll ab 2020 barrierefrei ausgebaut werden. Der Verkehrsausschuss der Region Hannover hat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt schafft. Die Inbetriebnahme des neuen Hochbahnsteigs ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 geplant.

Rund 1.800 Personen nutzen die Haltestelle auf der Stadtbahnstrecke A-Nord an einem durchschnittlichen Werktag. Bislang steigen die Fahrgäste mit Hilfe von Klapptrittstufen ein und aus. Mit dem Bau von Seitenhochbahnsteige mit einer Länge von 70 Metern und einer Breite von 2,50 Metern wird ein barrierefreier Zugang möglich. Der Ausbau erfolgt nicht am bisherigen Standort, sondern – dem Wunsch der Landeshauptstadt Hannover folgend – nördlich der Kreuzung von Stadtbahnstrecke und Bischof-von-Ketteler-Straße. So soll das geplante, angrenzende Wohngebiet Hilligenwöhren optimal erschlossen werden. Um den für die Barrierefreiheit erforderlichen Abstand zwischen Bahn und Bahnsteigkante einhalten zu können, wird die Stadtbahntrasse zwischen der derzeitigen und zukünftigen Haltestelle um einige Meter nach Westen verlegt. Grunderwerb ist nach jetzigem Planungsstand nicht nötig.

Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich voraussichtlich auf 3,4 Millionen Euro. Bei einer Förderung durch das Land Niedersachen müsste die Region Hannover davon 1,7 Millionen Euro tragen. Da aufgrund der von der Landeshauptstadt Hannover gewünschten Standortentscheidung Mehrkosten anfallen, soll sich die Stadt aber mit 300.000 Euro am Ausbau beteiligen, sodass für die Region Kosten von 1,4 Millionen Euro verbleiben.

Zurzeit sind auf dem Bothfelder Streckenast der Stadtbahnlinie 9 die letzten fünf Haltestellen vor dem Endpunkt Fasanenkrug noch mit Niedrigbahnsteigen versehen. Beginnend mit den Haltestellen Bothfeld und Kurze-Kamp-Straße baut die infra im Auftrag der Region Hannover den Streckenabschnitt schrittweise barrierefrei aus.

Sobald auch die Regionsversammlung der Bewilligung der Planungsmittel bis zu einer Höhe von 200.000 Euro zugestimmt hat und die Finanzierungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Hannover abgeschlossen ist, wird die infra die Planung fortsetzen. Anschließend wird sie die Planfeststellungsunterlagen erstellen und die Planfeststellung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde beantragen. Die LHH wird ihre politischen Gremien auf geeignete Weise beteiligen.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die NLStBV erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen.

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HCN/kg